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Messarbeiten für klare Werte Ihrer Heizungsanlage

  • Geeichte Technik: Der Betrieb lässt seine Messgeräte halbjährlich eichen.
  • Klare Einordnung: Sie erfahren, wie Ihre Werte zu den gesetzlichen Grenzwerten passen.
  • Anlagenbezogene Prüfung: Je nach Feuerungsanlage erfasst die Technik auch CO oder Feinstaub.
  • Verständliches Protokoll: Sie erhalten die Ergebnisse digital oder per Post.

Messarbeiten zeigen, wie hoch Abgasverluste und Emissionen Ihrer Feuerungsanlage ausfallen. Schornsteinfegerbetrieb Alexander Spahr prüft diese Werte mit modernen, geeichten Geräten nach der 1. BImSchV und der Kehr- und Überprüfungsordnung. 

Was Messarbeiten an der Feuerungsanlage klären

Bei einer Messung erfassen Fachleute Abgasverluste und Emissionen direkt an der Anlage. Die Ergebnisse zeigen, ob die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten sind und ob erkennbare Auffälligkeiten auf einen ungünstigen Anlagenbetrieb hindeuten. Eine Kehrarbeit ersetzt diese Prüfung nicht, denn sie entfernt Ablagerungen mechanisch.

Jetzt beraten lassen

Braucht jede Anlage dieselbe Prüfung?

Nein. Art und Brennstoff der Feuerungsanlage bestimmen, welche Werte relevant sind. Die gesetzlichen Vorgaben geben dabei den Prüfumfang und die einzuhaltenden Grenzwerte vor.

  • Abgasverluste und gasförmige Emissionen

    Geeichte Geräte erfassen die Werte im Abgas und dokumentieren sie im Messprotokoll. Je nach Anlage gehört dazu auch die Prüfung von CO-Emissionen. So sehen Sie nicht nur eine Zahl, sondern erhalten eine verständliche Einordnung.

  • Festbrennstoffe und Feinstaub

    Bei Holz-, Pellet-, Hackschnitzel- und Kohleanlagen prüft der Fachmann die anlagenspezifischen Werte. Dazu können Feinstaubemissionen zählen. Besonders im Herbst und Winter steigt die Nachfrage nach diesen Prüfungen, weil viele Festbrennstoffanlagen dann regelmäßig laufen.

So läuft der Termin vor Ort ab

  1. Terminabstimmung: Schornsteinfegerbetrieb Alexander Spahr klärt, welche Anlage geprüft werden soll und stimmt den Besuch mit Ihnen ab.
  2. Anlagenprüfung: Der Fachmann betrachtet Feuerungsart und Brennstoff und richtet den Prüfumfang nach den geltenden Vorgaben aus.
  3. Werterfassung: Geeichte Messgeräte erfassen Abgasverluste und die für Ihre Anlage maßgeblichen Emissionen.
  4. Auswertung: Der Fachmann erläutert die Ergebnisse mündlich vor Ort. Anschließend erhalten Sie das Protokoll digital oder per Post.

Was bedeuten die Werte für Sie?

    • Verständliche Grenzwerte: Sie erfahren, ob die gemessenen Werte innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegen. Rückfragen lassen sich direkt beim Termin oder nach Erhalt des Protokolls klären.
    • Hinweise bei Auffälligkeiten: Fallen ungünstige Werte auf, erhalten Sie allgemeine Hinweise zur Senkung der Emissionen und zu einer effizienteren Anlagenführung. Für die eigenständige Umsetzung unterstützt Sie die Beratung zur selbst durchgeführten Heizungsoptimierung. Größere energetische Entscheidungen lassen sich anschließend in einer Energieberatung für Ihr Wohngebäude einordnen.

    Messarbeiten für nachvollziehbare Anlagenwerte

    Regelmäßige Emissions- und Abgasmessungen dokumentieren den Zustand einer Feuerungsanlage anhand der gesetzlichen Anforderungen. Halbjährlich geeichte Geräte und die persönliche Erläuterung helfen Ihnen, das Protokoll richtig zu verstehen. Fragen Sie jetzt einen Termin für Ihre Messung an.

    Häufige Fragen zu Ablauf und Ergebnissen

    Wie oft eicht der Betrieb seine Messgeräte?

    Der Betrieb lässt die eingesetzten Geräte halbjährlich eichen. Dieser feste Rhythmus unterstützt eine genaue Erfassung der Abgas- und Emissionswerte.

    Welche Voraussetzungen bestimmen den Prüfumfang?

    Feuerungsart, Brennstoff und die geltenden gesetzlichen Vorgaben bestimmen die notwendigen Prüfwerte. Je nach Anlage zählen CO oder Feinstaub dazu.

    Muss jede Anlage auf Feinstaub geprüft sein?

    Nein, eine Feinstaubprüfung hängt von der jeweiligen Anlage ab. Bei Festbrennstoffanlagen kann dieser Wert relevant sein.

    Wie erhalten Sie die Messergebnisse?

    Der Fachmann erklärt die Werte bereits beim Termin mündlich. Das anschließende Protokoll erreicht Sie digital oder per Post.

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